Umgang mit Testbestellungen, Stornierungen und Retouren

Retouren und Stornierungen

Im Normalfall sind alle Retouren und Stornierungen bereits berücksichtigt und in den vereinbarten Provisionssatz eingepreist. In Ausnahmefällen (z. B. außergewöhnlich hohe Stornierungs- oder Retourenquoten) kann Ihre Vereinbarung mit uptain insofern angepasst werden, dass Sie einen etwas höheren Provisionssatz zahlen, aber alle Stornierungen und Retouren manuell herausgerechnet werden. Sollte dies für Sie interessant sein, nehmen Sie bitte Kontakt auf: support@uptain.de

Für den Fall, dass Sie eine angepasste Vereinbarung mit uptain getroffen haben und die Retouren bzw. Stornierungen manuell herausrechnen, verfahren Sie bitte wie im unteren Abschnitt Testbestellungen beschrieben.

Testbestellungen

Sie haben jederzeit die Möglichkeit zurückgewonnene (Test-)Bestellungen zu melden und von der Rechnung ausnehmen zu lassen. Dafür rufen Sie das Dashboard auf, scrollen nach unten zur Übersichtstabelle und markieren die Zeilen, die Sie melden möchten.

Nach einem Klick auf den roten Button “Report Invalid Data” geben Sie bitte eine kurze Erklärung ein und bestätigen Ihre Eingabe durch einen erneuten Buttonklick.

Anschließend erscheinen die gemeldeten Zeilen rot-hinterlegt in der Tabelle.

Ein uptain Mitarbeiter wird Ihre Meldung nun begutachten und ggfs. freigeben. Nach der Freigabe der gemeldeten Bestellung wird diese in der Tabelle durchgestrichen.

Berücksichtigung bei der Rechnungsstellung

Bitte beachten Sie, dass unsere Rechnungen monatlich am Anfang des Monats für den vergangenen Monat versendet werden (also z. B. am 1. Februar für den Januar).

Gemeldete Bestellungen, die VOR dem Rechnungsdatum freigegeben worden sind (also z. B. bis zum 31. Januar), werden automatisch bei der Rechnungserstellung berücksichtigt (und sind somit nicht provisionspflichtig). Unsere Empfehlung ist es daher, dass Sie die Tabelle der zurückgewonnen Bestellungen zum Ende des Monats gegenprüfen.

Gemeldete Bestellungen, die NACH dem Rechnungsdatum freigegeben worden sind (also z. B. am 14. Februar, werden mithilfe von Stornierungsrechnungen durch uptain gegengerechnet. D. h. Sie erhalten eine zusätzliche Stornierungsrechnung nach der Freigabe der gemeldeten Bestellungen.

Sollten Sie in der Zwischenzeit bereits den vollen initialen Rechnungsbetrag überwiesen haben, rechnen wir Ihnen den Unterschiedsbetrag bei der der nächsten Rechnung gut. Sollten Sie noch keine Überweisung getätigt haben, überweisen Sie bitte den Unterschiedsbetrag.